BAFA

Ziel der energetischen Schritt-für-Schritt-Sanierung ist eine möglichst weitgehende Senkung des Primärenergiebedarfs für das Gebäude (Bestmöglich-Prinzip) und dabei die Einsparung der CO2-Emission. Das „Bestmöglich-Prinzip“ ist dabei als Orientierungshilfe im Sinne der nationalen klimapolitischen Ziele zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050 zu verstehen. Die Nutzungsdauer vieler Gebäudekomponenten beträgt ca. 40 Jahre und mehr. Bei diesen bleibt in Hinblick auf die klimapolitischen Ziele nur noch eine Gelegenheit, einen Gebäudestandard mit niedrigem Energiebedarf zu schaffen. „Bestmöglich-Prinzip“ bedeutet in diesem Zusammenhang,dass alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs nach Möglichkeitberücksichtigt werden.Vorzuschlagen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

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Kosten und Erstattungsmöglichkeiten für eine Energieberatung

Anfragen und ein erstes telefonisches Beratungsgespräch sind für Sie kostenlos. In diesem Gespräch ermitteln wir gemeinsam, welche Leistungen Sie benötigen:

  • A: Geht es ausschließlich um eine Beratung zu Ihrem Vorhaben?
  • B: Wünschen Sie zusätzlich eine Umsetzung mit Antragstellung?
  • C: Benötigen Sie eine begleitende Überwachung der Gewerke inklusive Planung und Kontrollfunktion?
  • D: Möchten Sie alle drei der zuvor genannten Leistungen in Anspruch nehmen (A–B–C)?

Die weiteren Kosten für die Energieberatung und die Erstattungsmöglichkeiten richten sich nach den individuell festgelegten Maßnahmen.

  • Hauptpunkte der Förderung: Förderhöhe: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
  • Bis zu 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser
  • Bis zu 850 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten
  • Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 250 Euro einmalig pro WEG, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung vorgestellt werden

Bitte beachten Sie, dass Fördermittel jederzeit gekürzt oder angepasst werden können. Dies hängt von der aktuellen politischen Situation ab. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.

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DENA

Die dena ist Mitglied einiger Bündnisse und Vereinigungen oder hat diese selbst initiiert. So gründete die dena 2011 eine Vereinigung, die sie „Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz“ (geea) nannte. Die geea ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von Vertretern aus Forschung und Wissenschaft, Verbänden und Organisationen sowie Unternehmen der Energie- und Gebäudeeffizienz. Das Ziel der geea ist, die Energieeffizienz in Gebäuden in Deutschland durch Empfehlungen für die Politik und konkrete Maßnahmen seitens der Wirtschaft zu verbessern.

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Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern im Bundesförderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“

Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude, wenn ein Energieberater sie durchführt, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm zugelassen wurde. Energieberater müssen hierfür über eine entsprechende Grundqualifikation (Abschnitt A.) verfügen und benötigen darüber hinaus eine fachliche Zusatzqualifikation.

EEE

Wer energieeffizient und nachhaltig bauen oder sanieren will, ist auf die Unterstützung qualifizierter Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten angewiesen. Sie sichern die Qualität von Energieeffizienz- bzw. Nachhaltigkeitsmaßnahmen an Gebäuden und begleiten Antragstellende im Förderprozess. Denn schon kleine Ungenauigkeiten in der Planungs- oder Bauphase können dazu führen, dass die erwarteten Einsparungen nicht erreicht und daran gebundene Fördergelder nicht ausbezahlt werden.

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Titelvideo erstellt mit Canva

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Georg Portmann

Im Fallberg 16

79639 Grenzach-Wyhlen

E-Mail: info@energieberatung-portmann.de

Mobil: 01716207059

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